Preisbasis: Sendertarif 2010. Es gelten die AGB der SevenOne Media GmbH. Diese können Sie sich unter www.sevenonemedia.de unter Menüpunkt Preise/AGB herunterladen. Der Werbungtreibende kann ein Sponsoring- Angebot mit Fixpreis oder mit flexiblen Preisen buchen. Flexible Preise bedeuten, dass es zu Preiskorrekturen mit Wirkung im laufenden Kalenderjahr, nach oben und/oder unten, zu Lasten oder zu Gunsten des Werbungtreibenden, kommen kann. Die SevenOne Media wird den Werbungtreibenden über eine derartige Preisänderung informieren. Eine solche Preisveränderung stellt keinen außerordentlichen Kündigungsgrund für den Werbungtreibenden dar, wenn er das flexible Preismodell gewählt hat. Bei der Buchung muss vom Werbungtreibenden das Preismodell schriftlich und bindend aufgeführt werden. Sollte kein Vermerk auf der Buchung stehen, dann geht die SevenOne Media von einer Zustimmung zu fixen Sponsoringpreisen aus.
Die SevenOne Media behält sich vor , bei erfolgter Buchung eines Tagessponsorings nach vorheriger Ankündigung in besonderen Fällen einzelne Sendungen aus dem gebuchten Tagessponsoring nachträglich auszuschließen.
Das Spielfilm-Sponsoring-Angebot schließt die Feiertagsprogrammierung mit ein. Die SevenOne Media behält sich vor, nach vorheriger Ankündigung in besonderen Fällen einzelne Sendungen aus dem gebuchten Sponsoring-Paket nachträglich auszuschließen, dies betrifft insbesondere thematische Gestaltungen und/oder Eventprogrammierungen.
Der Sender ist berechtigt, eine gebuchte Programm-Strecke von zwei oder mehr aufeinander folgenden Sendungen durch andersartige Sendungen zu unterbrechen. Diese können von einem anderen Sponsoringkunden gebucht werden. Das Angebot steht unter folgendem Vorbehalt: Priorität haben die Sponsoringkunden, die das Angebot über den gesamten Zeitraum und/oder mehrere Angebotsbausteine buchen, gegenüber Sponsoringkunden, die nur eine Teilbelegung wünschen.
Die SevenOne Media hat ab Eingang des Sponsoring-Buchungsauftrages oder im Falle von Mehrfachbuchungen nach der von SevenOne Media gesetzten Buchungsdeadline bis zu 10 Werktage Entscheidungsfrist für die Auftragsbestätigung. Besteht in einem versponserten Format zusätzlich die Möglichkeit eines Rubrikensponsorings, so kann unter Berücksichtigung des Wettbewerbsausschlusses nach Nielsen Media Research Familie, dieses an einen anderen Sponsoringkunden verkauft werden.
Die SevenOne Media behält sich vor, in versponserten Formaten zusätzliche Sonder- werbeformen anderen Werbungtreibenden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen anzubieten.
[1] Bei Sponsoring-Einbuchungen mit einem größeren Vorlauf als 6 Wochen vor Ausstrahlung werden die Sonderwerbeformen innerhalb des versponserten Formats [Abspann Split, Program Split, Cut In, TV Flash] zunächst dem Sponsoringkunden angeboten. Der Sponsoringkunde muss sich bis zum Erreichen des 6-Wochen-Vorlaufs vor Ausstrahlung entscheiden, ob und welche dieser Sonderwerbeformen er bucht. Macht der Sponsoringkunde hiervon keinen Gebrauch, hat die SevenOne Media die Möglichkeit, diese unter Berücksichtigung des Wettbewerbs-
ausschlusses nach Nielsen Media Research Familie zu verkaufen. [2] Bei Sponsoring-Einbuchungen innerhalb von 6 Wochen vor Ausstrahlung in kurzfristig angesetzten Formaten [Definition: Angebot wurde erst innerhalb des 6-Wochen-Vorlaufs vor Ausstrahlung von SevenOne Media kommuniziert] werden die Sonderwerbeformen innerhalb des versponserten Formats [Abspann Split, Program Split, Cut In, TV Flash] zunächst dem Sponsoringkunden angeboten. Dieser muss etwaig gewünschte Sonderwerbeformen innerhalb des versponserten Formats [Abspann Split, Program Split, Cut In, TV Flash] sofort mitbuchen. Macht der Sponsoringkunde hiervon keinen Gebrauch, hat die SevenOne Media die Möglichkeit, diese unter Berücksichtigung des Wettbewerbsausschlusses nach Nielsen Media Research Familie zu verkaufen.
[3] Bei Sponsoring-Einbuchungen innerhalb von 6 Wochen vor Ausstrahlung für Formate, die länger als 6-Wochen vor Ausstrahlung von der SevenOne Media angeboten wurden, werden – vorbehaltlich Satz 4 - nur die noch nicht durch andere Werbungtreibende gebuchten Sonderwerbeformen innerhalb des versponserten Formats [Abspann Split, Program Split, Cut In, TV Flash] zunächst dem Sponsoringkunden angeboten. Dieser muss etwaig gewünschte Sonderwerbeformen innerhalb des versponserten Formats [Abspann Split, Program Split, Cut In, TV Flash] sofort mitbuchen. Macht der Sponsor hiervon keinen Gebrauch, hat die SevenOne Media die Möglichkeit, diese unter Berücksichtigung des Wettbewerbsausschlusses nach Nielsen Media Research Familie zu verkaufen. Wenn und soweit die Einbuchung des Sponsoringkunden nach Absatz 3 Satz 1 auch einen Ausstrahlungszeitraum des Formates erfasst, bei dem der zeitliche Vorlauf für die Einbuchung von mehr als 6 Wochen vor Ausstrahlung gewahrt ist, gilt für die Sonderwerbeformen Absatz [1] entsprechend.
[4] Bei Buchung eines Program Sponsorings in einem Umfeld, in welchem noch keine Pre-, Move- und/ oder Trailer Splits verbindlich gebucht wurden, wird dem Sponsoringkunden auf diese Sonderwerbeformen Wettbewerbsausschluss nach Nielsen Research Familie ab dem Zeitpunkt der Buchung gewährt.
[5] Die vorstehenden Absätze [1] – [4] gelten nicht bei Buchung eines ‚Block Sponsorings’ oder ‚Tages Sponsorings’.
Der Sponsoringvertrag wird vorbehaltlich der Zustimmung durch den Sender geschlossen. Der Sponsoringkunde trägt zusätzlich zu den Mediakosten die für die Sponsorhinweise entstehenden Produktionskosten. Druckfehler sowie Änderungen der Programmplanung sind vorbehalten. Honorar- und lizenzrechtliche Absprachen mit dem Sender sowie juristischer und redaktioneller Freigabe der produzierten Sendebänder sind vorbehalten. Die SevenOne Media behält sich vor, den Sponsoring-Reminder vor oder nach dem Unterbrecherwerbeblock zu platzieren.
Der Sponsoringkunde liefert zwei passende Sprachversionen oder eine neutrale Version. Motivwechsel wöchentlich möglich. Bandanlieferung: mindestens 10 Werktage vor Ausstrahlung.
Zur verbindlichen Buchung des Sponsorings ist die verbindliche Angabe erforderlich, welches Produkt als Sponsor eingesetzt werden soll. Ein nachträglicher Produktwechsel zu gleichen Konditionen ist nicht möglich, insbesondere kann der Wettbewerbsausschluss dann nicht mehr gewährleistet werden.
Gültig ist ausschließlich die schriftliche Buchung. Die Einbuchung ist nicht stornierbar. Eine Reservierung und ein Erstverhandlungsrecht können nicht gewährt werden.
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