D.2.1. Die TT-Werbung wird von SevenOne Media innerhalb der vereinbarten Rubrik und unter einer vereinbarten Seitennummer platziert. Die Rubrik und Umfelder für die Teletextangebote ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch SevenOne Media jeweils gültigen Programmstrukturen/-schemata. Ein Anspruch auf eine Platzierung der TT-Werbung/TT-Werbezeilen in einer bestimmten Position der TT-Seite besteht nicht. SevenOne Media wird sich nach Kräften darum bemühen, die Ausstrahlung der TT-Werbung in einer vom Vertragspartner gegebenenfalls gewünschten Teletextseitenposition zu ermöglichen, ohne hierfür eine Gewähr zu übernehmen. Ferner wird keine Gewähr dafür übernommen, dass neben den im Programmschema ausgewiesenen TT-Seiten keine weiteren TT-Seiten angeboten werden. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit bzw. Zahl auf die jeweilige TT-Seite. D.2.2. Der Vertragspartner und SevenOne Media sind berechtigt, Platzierungen von Werbeschaltungen bis 6 [sechs] Kalenderwochen vor der Schaltung umzubuchen, soweit die Umbuchung für den jeweils anderen Vertragsteil zumutbar ist. Der Vertragspartner ist berechtigt, vereinbarte Werbeschaltungen umzubuchen [Änderung der gebuchten Werbeform, Seitenplatzierung, TT-Zeilenlänge und Ausstrahlungszeitraum], wenn der Umbuchungswunsch spätestens 2 [zwei] Werktage vor dem vereinbarten Ausstrahlungstermin der SevenOne Media schriftlich mitgeteilt wird, das vereinbarte Buchungsvolumen [Entgeltsumme nach Maßgabe der
jeweiligen Preisliste] aufrechterhalten bleibt, sich die Ausstrahlung des umgebuchten Volumens gegenüber dem ursprünglich gebuchten Volumen nicht wesentlich verzögert und SevenOne Media hinsichtlich der gewünschten neuen Ausstrahlungstermine über hinreichend freie Kapazitäten verfügt. Eine Änderung von Inhalten und Motiven bereits gebuchter Werbeschaltungen ist maximal einmal pro Woche möglich. D.2.3. Konkurrenzausschluss kann auch nicht innerhalb einer TT-Seite gewährt werden, d.h. dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Konkurrenten des Vertragspartners während des gleichen Zeitraums innerhalb der gleichen TT-Seite Werbung schalten.
D.2.4. SevenOne Media behält sich vor, Mehrfachbelegungen sowie aufeinander Bezug nehmende TT-Werbung innerhalb einer/mehrerer TTSeite [n] abzulehnen. Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. Als eindeutige
Werbekennzeichnungspflicht muss die Werbeseite durch ein -w- gekennzeichnet sein.
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