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85774 Unterföhring
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SevenOne Media GmbH C: Besondere Bedingungen für Online-Leistungen
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C.2. Einbuchung der Kommunikationsmaßnahmen |
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C.2.1.] Die Kommunikationsmaßnahmen werden von SevenOne Media während des zwischen den Parteien vereinbarten Mediazeitraums auf der vereinbarten Website bei den Betreibern bzw. Produzenten der jeweiligen Internetangebote [nachstehend „Internet-Anbieter“ genannt] eingebucht. Die Websites und Bereiche des jeweiligen Internet-Anbieters ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch SevenOne Media jeweils gültigen Produktbeschreibungen. SevenOne Media wird sich nach Kräften darum bemühen, die Schaltung der Kommunikationsmaßnahmen in einer/einem vom Vertragspartner gegebenenfalls gewünschten Internet-Seite/-Bereich zu ermöglichen, ohne hierfür eine Gewähr zu übernehmen. Ferner wird keine Gewähr dafür übernommen, dass neben den in den Mediadaten ausgewiesenen Internet-Seiten/-Bereiche keine weiteren Internet-Seiten/-Bereiche angeboten werden. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Internet-Seite.
C.2.2.] Der Vertragspartner und SevenOne Media sind berechtigt, vorgenommene Platzierungen von Kommunikationsmaßnahmen bis eine Woche vor Schaltung umzubuchen, soweit die Umbuchung für den jeweils anderen Vertragsteil zumutbar ist. Der Vertragspartner ist berechtigt, vereinbarte Kommunikationsmaßnahmen umzubuchen [Änderung der gebuchten Website, Bereichsplatzierung und Schaltungszeitraum], wenn der Umbuchungswunsch spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin der SevenOne Media schriftlich mitgeteilt wird, das vereinbarte Buchungsvolumen [Entgeltsumme nach Maßgabe der jeweiligen Preisliste] aufrechterhalten bleibt, sich die Schaltung des umgebuchten Volumens gegenüber dem ursprünglich gebuchten Volumen nicht wesentlich verzögert und SevenOne Media hinsichtlich der gewünschten neuen Schaltungstermine über hinreichend freie Kapazitäten verfügt.
C.2.3.] Konkurrenzausschluss kann auch nicht innerhalb einer Internetseite gewährt werden, d.h. dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Konkurrenten des Vertragspartners während des gleichen Zeitraums innerhalb der gleichen Internetseite Werbung schalten.
C.2.4.] In Ausnahmefällen kann von SevenOne Media die Bereitstellung von Werbemitteln über einen externen Adserver zugelassen werden. Für diese Fälle behält sich die SevenOne Media das Recht vor, diese Werbemotive vor deren Schaltung zu sichten und eine Schaltung gegebenenfalls abzulehnen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, SevenOne Media diese Werbemotive zwecks Sichtung vorzulegen sowie im Falle von nachträglichen Änderungen SevenOne Media diese anzuzeigen.
C.2.5.] SevenOne Media wird dem Auftraggeber über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten AdImpressions1] und/oder AdClicks2] in einem durch die SevenOne Media vorgegebenen Format berichten. Maßgeblich sind insoweit die von der SevenOne Media über ihren Ad.Server3] ermittelten Daten.
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C.8. Ordentliche Kündigung |
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C.8.1. Sofern ausschließlich Onlineleistungen vertragsgegenständlich sind, sind SevenOne Media und der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag bis sechs Kalenderwochen vor dem geplanten Kampagnenstart ordentlich zu kündigen. Sofern neben Onlineleistungen weitere Leistungen (z.B. TV, Teletext) vertragsgegenständlich sind, ist der Vertrag nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziffern A.7. und/oder A.8. vorzeitig beendbar. C.8.2. Für den Fall, dass der Vertragspartner den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt als 6 [sechs]
Wochen vor Kampagnenstart kündigt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Vergütung nach folgender Staffel (anteilig) an SevenOne Media zu leisten: - bis 4 [vier] Wochen vor Kampagnenstart erfolgt keine Zahlung der Vergütung; - bis 2 [zwei] Wochen vor Kampagnenstart 50% der Vergütung; - bis 1 [eine] Woche vor Kampagnenstart 75% der Vergütung; - bis 3 [drei] Werktage vor Kampagnenstart 80% der Vergütung; - bis 0 [null] Werktage vor Kampagnenstart 100% der Vergütung;
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C.9. Datenschutz |
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C.9.1. Sollte der Vertragspartner durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von SIM gewinnen oder sammeln, sichert der Vertragspartner zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des TMG sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird. C.9.2. Sofern beim Vertragspartner anonyme Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für
Onlineangebote von SIM ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Vertragspartner diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten von SIM generiert worden sind. C.9.3. Darüber hinaus ist dem Vertragspartner eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote von SIM ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Vertragspartner die Daten aus Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten von SIM nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf dem Onlineangebot von SIM und deren weitere Nutzung.
C.9.4. Setzt der Vertragspartner für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten von
SIM Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält. C.9.5. Für jeden Verstoß gegen die Verpflichtung aus den Ziffern C.9.1. bis C.9.4. zahlt der
Vertragspartner an SevenOne Media eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises des Auftrags, aus dem die unzulässige Datennutzung stammt. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
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Anmerkungen |
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1 Messverfahren für Werbung führende Objekte, z.B. Banner. Die AdImpressionen misst den Sichtkontakt einer Online-Anzeige, die auf einer Web-Seite gebucht wurde. Gibt den realen Werbemittelkontakt an. Maßgröße zur Werbebuchung, die die Anzahl der über einen AdServer ausgelieferten Banner wiedergibt. 2 Advertise-Click. Anzahl der Clicks, die über einen Link zum Angebot eines Werbung Treibenden führen. AdClicks dienen als Indikator für die tatsächlich realisierten Werbemittelkontakte. 3 Um die Werbeschaltungen im Internet zu optimieren, bietet sich der Einsatz von AdSever- Technologie an. Mit Hilfe eínes AdServer’s lässt sich die gesamte Werbeverwaltung, von der Buchung über die Schaltung bis hin zur Resonanzauswertung steuern. Dabei können unterschiedliche Regeln definiert werden, nach denen der AdServer Motive platziert. Der AdServer sorgt also dafür, dass die richtige Werbung zum richtigen Zeitpunkt auf den gebuchten Werbeplätzen ausgeliefert wird.
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Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Gültig ab 24. Juni 2009. Stand 24. Juni 2009. |
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